Für die meisten Menschen verläuft eine Erkrankung mit dem neuen Coronavirus (Covid-19) harmlos. Für ältere Menschen ab 65 Jahren und Personen mit einer bestehenden Vorerkrankung kann das Virus gefährlich sein. Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität.

Betroffen sind auch die Kirchen. Sie sind aufgefordert, in geschwisterlicher Verbundenheit verantwortungsvoll und besonnen mit dem Krankheitsrisiko umzugehen. Das Risiko für eine rasche Ausbreitung des Virus soll aus Solidarität zu besonders gefährdeten Gruppen möglichst eingeschränkt werden. Es gilt dabei, weder die aktuelle Situation zu verharmlosen, noch in Panik zu verfallen.

Um das Ansteckungsrisiko der Bevölkerung sowie der Mitarbeiter möglichst gering zu halten, steht das umsichtige Abwägen der Möglichkeiten immer im Fokus. Dabei verfolgt die Kirchenvorsteherschaft unserer Kirchgemeinde die aktuelle Lage genau. Ihr obliegt die Entscheidung zur Durchführung der kirchlichen Anlässe in unserer Kirchgemeinde und entscheidet immer nach dem Grundsatz "Die Gesundheit aller Beteiligten hat höchste Priorität".

Der Bundesrat hat am 16.03.2020 die «ausserordentliche Lage» erklärt und die Massnahmen weiter verschärft. Ein Zusammenzug der wichtigsten Punkte:

  • Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren und Schwimmbäder werden vorerst bis am 19. April 2020 geschlossen.

  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.

  • Öffentliche und private Veranstaltungen einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten sind seit Mitternacht des heutigen Tages bis zum 19. April verboten (Jugendriege, Turnverein, Seniorennachmittag, Kaffeekränzchen, Sitzungen, Versammlungen etc.).

Update: Der Bundesrat hat am 08.04.2020 beschlossen, dass sämtliche Massnahmen bis minimal 26.04.2020 verlängert werden.

Was bedeutet dies für das kirchliche Leben:

  • Kirchliche Veranstaltungen
    Sämtliche kirchliche Veranstaltungen sowohl in Räumen wie im Freien sind nach Art. 6 Abs. 3l Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrats verboten.
    Einzige Ausnahme: Beerdigungen im engen Familienkreis sind erlaubt. Der Kreis muss sehr eng gehalten werden und ist bis maximal 20 Personen beschränkt.

  • Konfirmation
    Die Konfirmationen finden nicht statt. Ob eine Ersatzfeier nach der Pandemiezeit durchgeführt wird, ist aktuell noch offen.

  • Kirchgemeindeversammlung
    Die Kirchgemeindeversammlung vom 22.03.2020 ist verschoben, auf unbestimmte Zeit. Bitte bewahren Sie die Unterlagen und den Stimmrechtsausweis auf. Diese werden am Ersatztermin benötigt.
    Den Ersatztermin werden wir rechtzeitig mitteilen.

    Der Kirchenrat verlängert die Frist für die Kirchgemeindeversammlungen vorerst bis zum 30. September 2020. Dies gilt für Kirchgemeinden, die in ihrem Budget 2020 keine ausserordentlichen Ausgaben vorsehen, was für unsere Kirchgemeinde zutrifft.

  • Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht

    Schulstart:
    Ab dem 11. Mai 2020 findet wieder der Schulbetrieb, unter besonderen Auflagen statt. Damit ist auch die Pause beim Religionsunterricht zu Ende. Auch dieser wird ab dem 11. Mai 2020 unter den gleichen Bedingungen, wie der Schulunterricht durchgeführt.

    Die betroffenen Schüler und die Eltern werden durch die zuständige Lehrperson über weiterführende Details informiert.

Siehe zu diesem Thema auch die die Medienmitteilung vom 17.03.2020, der evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell.

Informationskampagne «So schützen wir uns»

Plakat: So schützen wir uns

Wie können Sie sich gegen das neue Coronavirus schützen? Die Kampagne «So schützen wir uns» informiert, wie das am besten geht. Achten Sie in erster Linie auf die Hygieneregeln und das richtige Verhalten bei Symptomen wie Atembeschwerden, Husten oder Fieber.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Webseiten der Kantonalen Behörden:

- Appenzell Ausserrhoden: https://www.ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer-gesundheit/informationsseite-coronavirus-appenzell-ausserrhoden/

- Appenzell Innerrhoden: https://www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/gesundheitsfoerderung-und-praevention/uebertragbare-krankheiten/coronavirus/veranstaltungen

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